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Ordnungswidrigkeit !!- Kleine Kuge auf Frischlinge
Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,

zum Jahresanfang veröffentlichte der Landesjagdverband die Meldung, dass ab dem 1. April die sog. „kleine Kugel“ auf Frischlinge unter 20 kg verschossen werden darf. Noch ehe sich unter uns Jägern Klarheit über praktischen Sinn und Unsinn einer solchen Regelung einstellen konnte, entpuppte sich die Angelegenheit als Provinz-Posse, um nicht zu sagen April-Scherz.

Denn, im Nachhinein ist fraglich, ob die Landesregierung überhaupt ermächtigt ist, eine solche Regelung zu erlassen. Selbst wenn sie es wäre, wäre fraglich, ob diese Regelung derzeit angewendet werden dürfte, da der sonst wohl übliche formelle Weg über die Veröffentlichung im Gesetzblatt des Landes Brandenburg bisher nicht eingehalten wurde. Es wird noch besser: Die Unteren Jagdbehörden in einzelnen Landkreisen weisen „hinter vorgehaltener Hand“ unterdessen darauf hin, dass aufgrund der fehlenden Geltung dieser neuen Rechtsverordnung die Erlegung von Frischlingen mit der kleinen Kugel derzeit als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden könnte.

Deshalb mein Rat: Lasst Euch den Spaß an der Jagd nicht verderben und verweigert Euch diesem bürokratischen Unfug! Verzichtet vorerst einfach auf die Anwendung dieser Regelung!!!


Mit Weidmannsheil und freundlichen Grüßen

Jagdverband Bernau e.V.
Jörg Stendel, Vorsitzender


Eingetragen von August | Aufrufe: 2142
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