die
Beitragsbescheide der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (SVLFG) werden zur Zeit zugestellt. Jäger ärgern sich über
zum Teil saftige Beitragserhöhungen.
Wer sich gegen die
Beitragsforderungen zur Wehr setzen will, muss unbedingt die kurze
Widerspruchsfrist von
vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten.
Ein Musterwiderspruchsformular zum Download finden Sie oben.
Das
vom Deutschen Jagdverband (DJV) geführte Musterverfahren zur
Überprüfung der Rechtmäßigkeit vorangegangener Erhöhungen ist noch nicht
abgeschlossen. Der DJV prüft, ob gegen die diesjährigen
Beitragsbescheide ein gesondertes Verfahren angestrengt werden muss.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen um faire Beitragsgestaltung,
und senden Sie Kopien Ihrer Beitragsbescheide per Fax oder Mail an den
LJVB. Wir reichen diese Bescheide zur juristischen Überprüfung an den
DJV weiter.
Im
Anhang finden Sie außerdem die Synopse der Befragung bezüglich
Trichinenproben. Herzlichen Dank an alle Weidgenossen, die eine
Rückmeldung beigetragen haben. Überwiegend scheint das Verfahren zur
Untersuchung der Proben zufriedenstellend geregelt zu sein.
In
der Geschäftsstelle steht bald erneut ein personeller Wechsel an.
Stephan Elison hat mitgeteilt, dass er nach Ablauf der Probezeit nicht
länger für den Verband zur Verfügung stehen wird.