für euch zur Info, letzte Woche wurde das Gesetz verabschiedet, damit wir unsere Jagdscheine verlängern können, ab sofort kann man mit dem neuen Antragsformular und Versicherungsnachweis den Antrag stellen, per Mail an jagdbehoerde@kvbarnim.de reicht, wenn die Prüfung durch ist, dann kann man vor Ort den Jagdschein zur Eintragung vorlegen!
zu
Ihrer Information möchten wir Ihnen den aktuellen Sachstand zur bevorstehenden
Jagdscheinverlängerung geben.
Die
Regierungskoalition hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes für
das Land Brandenburg zur Schaffung einer langfristigen Abfragemöglichkeit durch
die unteren Jagdbehörden erarbeitet. Mit der Änderung des Jagdgesetzes besteht
für die zuständigen Waffenbehörde eine Auskunftspflicht zur Zuverlässigkeit und
persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG gegenüber den Unteren
Jagdbehörden. Insoweit wäre mit Inkrafttreten der Änderung des BbgJagdG eine
rechtmäßige Jagdscheinerteilung wieder möglich. Es handelt sich hierbei um ein
separates Gesetzgebungsverfahren unabhängig von der beabsichtigten Novellierung
des BbgJagdG.
Der
Entwurf sollte in der vergangenen Woche im Landtag behandelt werden und sollte
dann an den zuständigen Umweltausschuss verwiesen werden. Dieser soll
voraussichtlich Mitte Januar tagen. In unserer Stellungnahme für den
Landkreistag haben wir den Gesetzesentwurf ausdrücklich befürwortet und eine
schnelle Beschlussfassung und Umsetzung angeregt. Wir sind daher optimistisch,
dass wir für alle Jägerinnen und Jäger die Jagdscheine fristgerecht verlängern
können. Mit dieser Beschlussfassung wäre dann eine langfristige
Zuverlässigkeitsprüfung möglich, sodass die Problematik endgültig gelöst wäre.
Die
Jagdscheinverlängerung wird zum Ende des Jagdjahres analog wie die letzten
Jahre verlaufen und ist auf den folgenden Wegen möglich:
1
Die
Beantragung der Verlängerung des Jagdscheines kann mit vollständigen Unterlagen
(Antragsformular, Versicherungsbestätigung, Kopie des Personalausweises, ggf. 1
Lichtbild und dem Jagdschein im Original) über den Postweg erfolgen. Alternativ
besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Abgabe am Hauptcounter des
Paul-Wunderlich-Hauses (Haus A). Nach abschließender Bearbeitung kann der
Jagdschein mit einem zuvor vereinbarten Termin in der Unteren Jagdbehörde
abgeholt oder alternativ mit Einwurf-Einschreiben und Gebührenbescheid
zugeschickt werden.
2
Weiterhin
kann die Verlängerung des Jagdscheines auch im Rahmen der persönlichen
Vorsprache an einem Dienstag (Sprechtag) oder nach vorheriger
Terminvereinbarung direkt in der Unteren Jagdbehörde erfolgen.
3
Es
bestünde auch die Möglichkeit, dass die Jagdscheine von einer Personengruppe
nur von einer Person abgeholt werden. Hierfür werden jedoch schriftliche
Vollmachten benötigt. Andernfalls können die Jagdscheine nicht ausgehändigt
werden.
Ich
bitte noch um Berücksichtigung, dass die gesetzlich vorgesehene
Verfassungsschutzabfrage erst nach der Antragsstellung erfolgen kann.
Die
bevorstehende Zuverlässigkeitsprüfung für alle Jägerinnen und Jäger mit
Ablaufdatum des Jagdscheins am 31. März 2023 ist bereits vorbereitet und wird
zwischen den Feiertagen entsprechend eingeleitet. Sobald die
Zuverlässigkeitsprüfung wieder in vollem Umfang möglich ist und alle Überprüfungen
abgeschlossen sind, können auch die Anträge auf Verlängerung bzw. Ersterteilung
des Jagdscheines abschließend bearbeitet werden.
Ich
bitte Sie um Kenntnisnahme und um Weiterleitung an Ihre Mitglieder.
Wir
möchten uns auf diesem Weg für die Zusammenarbeit bedanken und wünschen Ihnen
und Ihren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten
Start in das neue Jahr 2023.