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Information zur Jagdscheinverlängerung

Update vom 15.2.23


Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,


anliegend erhaltet Ihr das Schreiben, dass unsere Jagdbehörde für Euch vorbereitet hat. Unsere Proteste, zunächst auf Landkreisebene und später im gesamten Land Brandenburg haben gefruchtet. Im Ergebnis können nun auch im Barnim Jagdscheine wieder „ganz normal“ beantragt und erteilt werden.


Noch ein Hinweis: Wer seinen Jagdschein für die Beantragung der Verlängerung aus der Hand gibt, begeht keinen Rechtsverstoß im Sinne von „Jagen oder Jagdschein“. Bitte vor dem Verschicken/Überlassen des Jagdscheines eine Kopie fertigen, die statt des Originals auf der Jagd mitgeführt wird. Wer Waffen und Munition erwerben möchte, benötigt dazu das Original. Das sollte also vor der Abgabe bzw. danach erledigt werden.

Mit Weidmannsheil und freundlichen Grüßen


Jagdverband Bernau e.V.

 

Jörg Stendel, Vorsitzender


Schreiben der Jagdbehörde



Update vom 30.1.23

Liebe Weidgenoss*innen,

für euch zur Info, letzte Woche wurde das Gesetz verabschiedet, damit wir unsere Jagdscheine verlängern können, ab sofort kann man mit dem neuen Antragsformular und Versicherungsnachweis den Antrag stellen, per Mail an jagdbehoerde@kvbarnim.de reicht, wenn die Prüfung durch ist, dann kann man vor Ort den Jagdschein zur Eintragung vorlegen!

WmH Birgit

Antragsformular als PDF




***************************************************

Mittwoch, 21. Dezember 2022

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information möchten wir Ihnen den aktuellen Sachstand zur bevorstehenden Jagdscheinverlängerung geben.

Die Regierungskoalition hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg zur Schaffung einer langfristigen Abfragemöglichkeit durch die unteren Jagdbehörden erarbeitet. Mit der Änderung des Jagdgesetzes besteht für die zuständigen Waffenbehörde eine Auskunftspflicht zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG gegenüber den Unteren Jagdbehörden. Insoweit wäre mit Inkrafttreten der Änderung des BbgJagdG eine rechtmäßige Jagdscheinerteilung wieder möglich. Es handelt sich hierbei um ein separates Gesetzgebungsverfahren unabhängig von der beabsichtigten Novellierung des BbgJagdG.


Der Entwurf sollte in der vergangenen Woche im Landtag behandelt werden und sollte dann an den zuständigen Umweltausschuss verwiesen werden. Dieser soll voraussichtlich Mitte Januar tagen. In unserer Stellungnahme für den Landkreistag haben wir den Gesetzesentwurf ausdrücklich befürwortet und eine schnelle Beschlussfassung und Umsetzung angeregt. Wir sind daher optimistisch, dass wir für alle Jägerinnen und Jäger die Jagdscheine fristgerecht verlängern können. Mit dieser Beschlussfassung wäre dann eine langfristige Zuverlässigkeitsprüfung möglich, sodass die Problematik endgültig gelöst wäre.


Die Jagdscheinverlängerung wird zum Ende des Jagdjahres analog wie die letzten Jahre verlaufen und ist auf den folgenden Wegen möglich:


1 Die Beantragung der Verlängerung des Jagdscheines kann mit vollständigen Unterlagen (Antragsformular, Versicherungsbestätigung, Kopie des Personalausweises, ggf. 1 Lichtbild und dem Jagdschein im Original) über den Postweg erfolgen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Abgabe am Hauptcounter des Paul-Wunderlich-Hauses (Haus A). Nach abschließender Bearbeitung kann der Jagdschein mit einem zuvor vereinbarten Termin in der Unteren Jagdbehörde abgeholt oder alternativ mit Einwurf-Einschreiben und Gebührenbescheid zugeschickt werden.

2 Weiterhin kann die Verlängerung des Jagdscheines auch im Rahmen der persönlichen Vorsprache an einem Dienstag (Sprechtag) oder nach vorheriger Terminvereinbarung direkt in der Unteren Jagdbehörde erfolgen.

3 Es bestünde auch die Möglichkeit, dass die Jagdscheine von einer Personengruppe nur von einer Person abgeholt werden. Hierfür werden jedoch schriftliche Vollmachten benötigt. Andernfalls können die Jagdscheine nicht ausgehändigt werden.

Ich bitte noch um Berücksichtigung, dass die gesetzlich vorgesehene Verfassungsschutzabfrage erst nach der Antragsstellung erfolgen kann.


Die bevorstehende Zuverlässigkeitsprüfung für alle Jägerinnen und Jäger mit Ablaufdatum des Jagdscheins am 31. März 2023 ist bereits vorbereitet und wird zwischen den Feiertagen entsprechend eingeleitet. Sobald die Zuverlässigkeitsprüfung wieder in vollem Umfang möglich ist und alle Überprüfungen abgeschlossen sind, können auch die Anträge auf Verlängerung bzw. Ersterteilung des Jagdscheines abschließend bearbeitet werden.


Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und um Weiterleitung an Ihre Mitglieder.


Wir möchten uns auf diesem Weg für die Zusammenarbeit bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2023.


Für Rückfragen stehen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Untere Jagd- und Fischereibehörde

Ordnungsamt

Öffentliche Ordnung

Landkreis Barnim

Am Markt 1

D-16225 Eberswalde

Telefon: 03334 214 1424

Telefax: 03334 214 2424

Jagdbehoerde@kvbarnim.de



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