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Krisen-und Informationsgespräch zur ASP

ASP-Sachstand und Maßnahmen, Stand: Dienstag, 15.09.2020, 20.00 Uhr


1.    ASP-Ausbreitung


ASP-Verdacht durch das Landeslabor bei 5 Wildschweinen am 15.09. bestätigt;

Proben befinden sich im Referenzlabor des FLI, Ergebnis wird für heute Vormittag erwartet; es handelt sich um 4 verendet aufgefundene und 1 krank erlegtes Stück;

Fundort: Nähe der Ortschaft Neuzelle (LOS), 7km von 1. Fundort entfernt

 

2.   Folgen

Anpassung der Gebietskulisse;

Ausweitung der bisherigen Kernzone um den neuen Fundort mit mobilem Zaun; ggf. Vergrößerung des gefährdeten Gebiets


3.    Ziel

Ausbreitung der Seuche unbedingt verhindern, man muss „vor“ die ASP kommen, erreicht die ASP den Berliner Großraum, kommt das einem Super-GAU gleich

deshalb:

a)    Ausmaß der Seuche feststellen: intensive Kadaversuche:

·          ortskundige Jäger

·          20 geschulte Forstleute (zur Unterstützung)

·          2 Suchhundestaffeln aus R-P und S-H ab kommenden Montag

·          Drohneneinsatz

finanz. Anreiz für Kadaversuche
(150,-€/gef. SW in Kernzone für eingewiesene Suchtrupps und 100,-€/gef. SW im gefährdeten Gebiet, Jäger melden sich zur Kadaversuche bei LK, Vet.amt)

b)    Verhinderung der Ausbreitung:
mobiler Zaun der Kernzone soll ab einem bestimmten Zeitpunkt durch festen ersetzt werden;
Bau eines festen Zauns entlang der deutsch-polnischen Grenze zunächst auf dem Gebiet LK SPN, da auf polnischer Seite ein Gefährdungsgebiet liegt, dann weiter LK LOS (polnische Seite; Pufferzone);
Schließung Wildbrücken und Querungshilfen
c)    Biosicherheit in den Tierhaltungsbetrieben

4.    Weitere Aussagen


•    verhängte Maßnahmen: nur vorläufig, wird der jeweiligen Situation bzw. Entwicklung angepasst (z.B. Bewirtschaffungs- und Jagdverbot)
•    Bejagung: Intensivierung der Bejagung zur SW-Bestandsreduzierung (evtl. SW- freie- „weiße“-Zone bei entsprechender Zäunung) ab einem bestimmten Zeitpunkt (der in Abhängigkeit von der weiteren Seuchenausbreitung festgelegt wird) ist geplant, dazu gibt es Ãœberlegungen, die SW-Abschussprämie zu erhöhen Jagd in Schutzgebieten nach Notwendigkeit (kein „Tabu“)
•    Beprobung und Kadaverumgang: auf meine direkte Frage antwortete Landestierarzt Dr. Nickisch:

-    Beprobung und Kadaverumgang „vor ASP“: Beprobung des SW-Kadavers durch den Jäger und Meldung mit der erforderlichen Angabe (Fundort) an das zuständige Vet.amt; der Kadaver verbleibt in der freien Landschaft und muss nicht vergraben werden
 
-    Beprobung und Kadaverumgang „mit ASP“: Sicherung des SW-Kadavers (wenn möglich Flatterband, Abdeckung) und umgehende Meldung an das zust. Vet.amt mit Angabe des Fundortes; Kadaver wird auf Veranlassung des Vet.amts amtlich beprobt und Seuchenhygienisch sicher geborgen/entsorgt

•    Entschädigung: wird in vielfältiger Weise eine Rolle spielen und muss geregelt werden:
Landwirtschaft:
u.a. Futterausfall, Verlust der Arbeit, Schäden durch Verbringungsverbot von Tieren usw.
Jagd:
u.a. Verbot der Jagdausübung vs. Pachtzahlung;
Verbot der Jagdausübung vs. Verlust Wildbreteinnahmen Verbot der Jagdausübung vs. Wildschäden usw.
Rechtlich gilt:
Der Landkreis ist entschädigungspflichtig bei wirtschaftlichen Nachteilen durch behördliche Anordnungen
Das Land wird die Landkreise hierbei finanziell unterstützen

5.    Fazit

•    Alle Beteiligten waren sich einig, das nur durch gemeinsames, abgestimmtes Handeln die ASP-Bekämpfung erfolgreich sein wird. Dazu ist eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen unerlässlich.
•    Die besondere Bedeutung der gesamten Jägerschaft für eine erfolgreiche ASP- Bekämpfung wurde von allen anerkannt und betont. Die Fach-, Sach- und Ortskenntnis der Jäger ist unverzichtbar, dies heben besonders die Vertreter der Landkreise hervor
•    Bitte/Empfehlung: aktiv auf die Landkreisverwaltung und Behörden (Veterinär- und untere Jagdbehörde) zugehen und Hilfe (z.B. Kadaversuche) anbieten.
 

Soweit diese Informationen aus dem gestrigen Krisengespräch.


Matthias Schannwell




Eingetragen von August | Aufrufe: 1337
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