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Vorsorge steht an erster Stelle!

Klöckner: „Vorsorge steht an erster Stelle!“

BMEL informiert über Präventivmaßnahmen und Forschung zur Vermeidung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland

 

Die Herbstferien sorgen in Deutschland für vermehrten Reiseverkehr. Auch aus diesem Grund informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erneut über Maßnahmen, die Reisende, Fernkraftfahrer, Schweinehalter und Jäger unbedingt beachten sollten, um die Eintragung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland zu vermeiden.

 

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner appelliert: „Sorg- und Aufmerksamkeit sind gefragt, von uns allen! Bisher haben wir noch keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland feststellen müssen, und wir tun alles dafür, das auch zu verhindern. Die Afrikanische Schweinepest nehme ich äußerst ernst. Sie ist zwar ungefährlich für Menschen, aber eine schwere Viruserkrankung, die Wild- und Hausscheine befällt. Damit die Schweinepest nicht nach Deutschland eingetragen wird, sind Information und Prävention besonders wichtig. Daher ist Unterstützung und Achtsamkeit entscheidend – bei all jenen, die privat oder beruflich reisen, bei Schweinehaltern und Jagdausübenden. Denn es sind vor allem Menschen, die die Seuche verbreiten, indem sie beispielsweise Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam wegwerfen. Das ist eine Infektionsquelle für Wildschweine, die das Virus dann auf Hausschweine übertragen können.“

 

Folgende Maßnahmen hat das BMEL ergriffen, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und so präventiv der ASP entgegen zu wirken:

 

Informationskampagnen

Das BMEL hat über verschiedene Kanäle zahlreiche Informationsmaterialien bereitgestellt. Dazu zählen:

·          Die Einrichtung einer eigenen Website, die Informationen wie FAQ (frequently asked questions) bereit hält:  www.bmel.de/asp

·          Die Erstellung und Verteilung von mehrsprachigen Plakaten an Tankstellen und Autobahnraststätten, sowie in Zügen der Deutschen Bahn.

·          Die Erstellung und Verteilung von Plakaten mit Informationen zur Anwendung der Schweinehaltungshygieneverordnung.

·          Die Erstellung und Verteilung von Flyern, Informationsbroschüren, Plakaten für Multiplikatoren wie Berufsverbände, Forstverwaltungen, Jagdreiseveranstalter.

·          Die Verbreitung von Informationen mittels der Sozialen Medien.

 

Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes

Im Juni hat das Bundeskabinett die vom BMEL vorgelegte Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um im Fall des Ausbruchs schneller handeln zu können. Folgende Maßnahmen sind dadurch im Ausbruchsfall möglich:

·          Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, beispielsweise durch Umzäunung.

·          Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete.

·          Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.

·          Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.

·          Möglichkeit der Anordnung, dass neben Jägern (Jagdausübungsberechtigten) auch andere Personen einer verstärkten Bejagung nachgehen können, soweit eine unverzügliche und wirksame Bekämpfung der ASP nicht sichergestellt ist.

 

Grenzübergreifender Informationsaustausch

Um den Ausbruch und die Ausbreitung der ASP zu verhindern steht Bundesministerin Julia Klöckner in engem Austausch mit der Europäischen Kommission und den Nachbarländern. Außerdem stehen die Behörden und Fachverwaltungen in Deutschland in Kontakt mit ihren internationalen Partnern.

Dabei geht es unter anderem um:

·          Die aktuellen Entwicklungen der ASP insbesondere in Belgien.

·          Die Vernetzung lokaler und zentraler Veterinärverwaltungen sowie der Nationalen Referenzlaboratorien.

·          Simulationsübungen, um im Fall eines grenznahen Ausbruchs schnell und abgestimmt zu handeln. Eine Simulationsübung mit Polen fand bereits im Juni statt.

 

Forschungsaktivitäten

Weltweit werden Forschungsprojekte mit dem Ziel einer effizienten Prävention, Kontrolle und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest durchgeführt, an denen sich das Friedrich Loeffler-Institut, Nationales Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, beteiligt. Insbesondere geht es bei den Forschungen darum, die Entstehung, Verbreitung und Bekämpfung des Virus, sowie die Virus-Wirts-Interaktion zu verstehen.

 

 

Hintergrund:

Die  Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie tödlich sein kann. Für den Menschen ist sie ungefährlich, weder über Verzehr von Schweinefleisch, noch über Kontakt zu Tieren. ASP stellt eine große Herausforderung für die Staaten der Europäischen Union dar. Bisher hat es keine Fälle von ASP in Deutschland gegeben. Besonders in osteuropäischen Ländern sind Fälle von ASP in der Wild- und teilweise auch in der Hausschweinpopulation bekannt. Im September wurde die ASP erstmals bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien nachgewiesen.

Die Verbreitung des ASP-Virus erfolgt häufig durch das unachtsame Entsorgen von kontaminierten Lebensmittelabfällen. Das ist auch eine Gefahr für das Einschleppen der Tierseuche nach Deutschland.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Pressestelle des BMEL

                                      

Referat MK1

Pressestelle

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

 

Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 / 18 529-3208

Pressestelle@bmel.bund.de

http://www.bmel.de

 



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