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Neues zur ASP

Neues zur ASP

 

Am 16. Dezember d.J. fand im Waldcampus der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) eine Fachveranstaltung zum Thema statt. Im Kern ging es um die Notwendigkeit und Möglichkeiten des Betreibens von Saufängen. Anders als Selbstwahrnehmung und Verlautbarungen aus ÖJV-Kreisen es glauben machen wollen, war unser Verband zahlreich und interessiert vertreten.


Niemand kann derzeit auf ein funktionierendes Rezept verweisen, wie die herannahende ASP wirkungsvoll zu bekämpfen ist. Der Umstand, dass die Masse der Jägerinnen und Jäger einer Erwerbstätigkeit nachgeht, lässt befürchten, dass klassische Jagdmethoden nicht ausreichen werden, die Schwarzwildstrecke noch nennenswert zu steigern. Erschwerend kommt hinzu, dass mancherorts bereits jetzt der Absatz von Schwarzwild problematisch bis unmöglich ist.


Es ist jetzt nicht die Zeit, nach Ursachen oder gar „Schuld“ für die europaweite Explosion der Schwarzwildbestände zu suchen. Umso unverständlicher ist, dass der ÖJV gewohnt wortstark und kenntnisschwach wieder versuchte, sein „Kirr-Märchen“ aufzutischen und nach Oberlehrer-Manier die Erhöhung der Schwarzwildbestände aus der Ausbringung von Kirrmaterial durch Hobbyjäger herleitet…


Zum Wesentlichen: Früher oder später kann die Situation eintreten, dass sich – zumindest vorübergehend - die Einrichtung von Schwarzwildfängen wieder als Jagdmethode etabliert. Schon jetzt können Jagdausübungsberechtigte mit Hinweis auf die ASP-Prävention entsprechende Anträge an die Oberste Jagdbehörde richten. In den vergangenen Jahrzehnten konnten zahlreiche Fang-Erfahrungen im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten gesammelt werden. Teams, u.a. um den Eberswalder Wildbiologen Dr. Egbert Gleich sowie den Rostocker Dr. Hinrich Zoller, haben erfolgreiche Fangmethoden jenseits der Schreckensszenarien aus den 80er Jahren etabliert und dokumentiert.

 

Hier einige Hinweise dazu:


Die „zeitgemäße Fallenjagd“ auf Schwarzwild hat viel mit klassischer Kirrjagd gemeinsam. Zunächst wird ein geeigneter Platz im Revier ausgewählt, um den Fangkäfig (nicht viel größer als 4 m²) aufzustellen. Die Sauen werden nun an die regelmäßige Aufnahme von Kirrmaterial (Mais) gewöhnt. Der Einsatz von Laubholzteer animiert Sauen zusätzlich, auch von weiter her zu ziehen. Ideal wäre der Einsatz eines Futterautomaten – in Brandenburg bleibt dieser jedoch verboten und ist derzeit auch nicht genehmigungsfähig. Die Annahme des (nicht fängischen!) Fanges durch Sauen wird üblicherweise zunächst durch Beobachtung bzw. per Wildkamera verfolgt. Hat sich eine gewisse Regelmäßigkeit eingestellt, folgt bei ausreichender Erfolgsaussicht der „Fang-Ansitz“. Hierzu wird unter gutem Wind ein geeigneter Stand bezogen, von dem aus händisch (!) per Seilzug im richtigen Augenblick der Fangmechanismus betätigt wird. Am besten hat sich bewährt, hier Kameratechnik zu installieren, die „Live-Bilder“ sendet. Dies erlaubt unabhängig vom Tageslicht auch auf größere Entfernung in der Deckung die sichere Beurteilung der Situation direkt am/im Fang. Direkte Kamerabeobachtung bietet auch die Gelegenheit, ggf. bedenkliche Merkmale am sich vertraut verhaltenden lebenden Stück festzustellen. Nach dem Herantreten an die gefangenen und beunruhigten Tiere ist dies nur noch eingeschränkt möglich. Selbstfangende Systeme sind technisch denkbar, werden aber nicht genehmigt! Hierdurch wird zum einen eine ungewollte Auslösung ausgeschlossen. Zum anderen wird sichergestellt, dass zwischen Fang und Tötung nur wenige Augenblicke vergehen. War der Fang erfolgreich, muss alles Weiter sehr sehr schnell und dennoch besonnen ablaufen: Die gefangenen Stücken sind sofort und in schneller Folge im Fangkäfig zu töten. Hierbei werden (anders als bei der regulären Jagd) die ältesten Stücke zuerst und die jüngsten zuletzt gestreckt. Die Tötung erfolgt mit der Langwaffe (Laufmündung durch das Fangitter hindurch) mit einem präzise gezielten Schuss auf das Haupt. Wichtig: Nicht seitlich „hinter den Teller“ sondern frontal mittig kurz über der Linie der Lichter. Dazu lohnt sich ein Blick auf die Anatomie des Schädels, um eine genaue Vorstellung über die tatsächliche Lage des Gehirns zu haben.


Es versteht sich von selbst, dass außer dem Schützen keine weitere Person in der Nähe des Fanges sein darf. Durch die DEVA empfohlen wird das Kaliber .22 Win Mag, als Vollmantel-Bleigeschoss. Das erscheint zunächst erstaunlich, hat aber gute Gründe. Da die derzeitigen rechtlichen Regelungen den Einsatz des Kalibers aus Langwaffen für diesen Zweck nicht zweifelsfrei zulassen, ist dessen ausnahmsweise Verwendung ebenfalls zu beantragen. Argumente für „schwache“ Kaliber: Sie sind auf die notwendige Schussentfernung gerade stark genug, den Schädel sicher zu durchdringen. Die Verwendung eines Blei-Geschosses stellt sicher, dass das Geschoss beim Auftreffen auf weichen Boden (etwa bei Fehlschüssen) nicht abprallt. Da die Laufmündung sich bei Schussabgabe ca. 2 m vom zu tötenden Stück befindet, wird von einem Auftreffwinkel von ca. 45° ausgegangen – weicher Boden ist bei diesem Winkel als sicherer Kugelfang anzusehen. Durch das kleine Kaliber ist, die präzise Trefferlage vorausgesetzt, eine tierschutzgerechte sofortige Tötung gewährleistet, ohne Wildbret zu entwerten und die Umgegend zu gefährden. Apropos Wildbret: Anders als beim sonst angestrebten Kammerschuss kann das Wildbret nicht nach innen ausschweißen, deshalb zur Bewahrung der Wildbretqualität beim Aufbrechen an die Öffnung der großen Gefäße (Brandandern) denken. Der Einsatz der Kurzwaffe mit vergleichbarer Auftreffenergie ist aus zwei Gründen abzulehnen: Der Schuss ist aus zwei/drei Metern Distanz u.U. nicht ausreichend präzise. Der Schuss aus näherer Distanz (z.B. auch der Einsatz eines „Abfangkastens“) ist aus Tierschutz-Gesichtspunkten abzulehnen, weil die Annäherung des Menschen mit erheblichem Stress für die Tiere und somit mit mehr als vermeidlichen Qualen verbunden wäre. Bitte beachten: Das Schießen mit der Langwaffe unbedingt vorher auf dem Stand üben. Ob offene Visierung oder Leuchtpunkt bzw. Glas: Der Treffpunkt wird auf die extrem kurze Distanz mehr oder weniger stark vom gewohnten Schussbild abweichen (alle sollten den konstruktionsbedingten Tiefschuss auf Nahdistanz kennen). Bei der notwendigen Treffpunktlage (mittig, wenig oberhalb der Linie der Lichter) können 5 cm Abweichung schon zu viel sein. Gefragt ist also ruhiges, besonnenes und präzises Vorgehen, um den unumgänglichen Vorgang des Tötens für die betroffenen Tiere blitzschnell abzuschließen. Dies ist nicht zuletzt auch für die zweifellos gegebene emotionale Belastung des Schützen wichtig. Getrost vergessen sollte man Videos mit Szenen von sog. Hog-Traps, auf die in diversen Foren hingewiesen wird. Die dort dargestellten Fallen sind deutlich größer und fangen wesentlich mehr, z.T. halbdomestizierte Tiere. Meist „turnen“ zu dem noch mehrere Menschen um die ohnehin verängstigten Tiere herum und erzeugen zusätzliche Panik. Bei den hier geschilderten kleinen Fängen (s.o.) fangen sich schon aus Platzgründen vergleichsweise wenige Tiere.


Sollte noch vor Eintreten des Seuchenfalles die Möglichkeit und Interesse des Einsatzes von Saufängen bestehen, ist hierfür und für die Anwendung einer kleinen Kugel eine Ausnahmegenehmigung bei der obersten Jagdbehörde zu beantragen. Der Antragsteller muss Jagdausübungsberechtigter sein. Der entsprechende Nachweis (Kopie Pachtvertrag) ist dem Antrag beizufügen. Zu dem sind der geplante Aufstellort (Lageskizze) zu benennen und das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers (nicht der Jagdgenossenschaft) vorzulegen. Alles zusammen sollte parallel an die untere Jagdbehörde versandt werden, da die oberste Jagdbehörde hier Rücksprache halten wird. Erfahrungen zeigen allerdings, dass auch drei Monate nach Eingang derartiger Anträge bisher keine Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden…

 

Klingt kompliziert? Ist es auch.

 

Weidmannsheil

Jörg Stendel, Vors.



Eingetragen von August | Aufrufe: 2185
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