Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (AZ:39TS28/17) zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 22.03.2017 wird
mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweise
1. Mit der o.g. Aufhebung erlischt nur die Verpflichtung der Abgabe von Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen.
2. Die Verpflichtung nach § 1 Abs.1 der Schweinepest-Monitoring-Verordnung, verendet aufgefundene Wildschweine bzw. erlegte Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, zu melden um eine Probenahme durch das Veterinäramt zu ermöglichen, besteht weiterhin.
Der Landkreis Barnim bedankt sich bei den Jagdausübungsberechtigten für die fleißige Teilnahme am Monitoring.
Eberswalde, 22.06.2017
gez.
Dr. Mielke
Amtstierarzt des Landkreises Barnim
Änderung des Bundesjagdgesetzes
tritt in Kraft
Einsatz von halbautomatischen Langwaffen wieder erlaubt
Die
Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen
mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1
Nr. 2 Buchstabe c lautet: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen,
die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen
Waffen auf Wild zu schießen".
Die
Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei
Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit
austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil
hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der
Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für
Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.
Die
Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der
Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS),
Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der
Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher
Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB)
begrüßen die Regelung ausdrücklich.