|
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die bevorstehende Jagdscheinverlängerung zum Ende des Jagdjahres möchte ich Ihnen die nachfolgende Information weiterleiten mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung an Ihre Jagdpächter, Mitpächter, Jagderlaubnisscheininhaber und Gastjäger im Landkreis Barnim.
Mit dem Erlass der Obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg vom 9. Oktober 2025 wurde die Zusammenarbeit zwischen den Waffenbehörden und den Unteren Jagdbehörden im Land Brandenburg hinsichtlich der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 17 Bundesjagdgesetz konkretisiert.
Wie Ihnen bekannt ist, werden die Jahresjagdscheine (1 bis 3 Jahresjagdscheine) für das jeweilige Jagdjahr erteilt. Dieses beginnt bekanntermaßen am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres (vgl. § 24 Abs. 3 BJagdG).
Daraus resultierend werden die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen von den Unteren Jagdbehörden für die Verlängerung des Jagdscheins spätestens im Februar / März des entsprechenden Jahres von der zuständigen Waffenbehörde benötigt. Nur mit diesem Ergebnis kann der Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins abschließend bearbeitet werden.
Um die rechtzeitige Verlängerung der Jagdscheine sicherstellen zu können, wird seitens der Unteren Jagdbehörde im Dezember das notwendige Auskunftsersuchen an die zuständige Waffenbehörde übermittelt. Hierbei ist zu beachten, dass das Auskunftsersuchen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ausschließlich
nach Beantragung der Verlängerung des Jagdscheins an die zuständige Waffenbehörde übermittelt werden kann.
Zur Vermeidung zusätzlicher Bearbeitungszeiten im Rahmen der bevorstehenden Beantragung der Verlängerung des Jagdscheins werden alle betroffenen Jägerinnen und Jäger unter Verweis des o.g. Erlasses aufgefordert, den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises postalisch, vorzugsweise auch per E-Mail,
bis zum 30. November 2025 an die Unteren Jagdbehörde des Landkreises Barnim, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde (E-Mail Adresse: jagdbehoerde@kvbarnim.de) zu senden. Die Versicherungsbestätigung zur Jagdhaftpflichtversicherung kann nach Erhalt nachgereicht werden.
Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Barnim (https://www.barnim.de) unter Verwendung des Pfads Natur & Umwelt / Jagd & Fischerei / Unsere Leistungen und befindet sich auch im Anhang.
ANTRAGSFORMULAR
In dem o.g. Antragsformular ist eine Einverständniserklärung enthalten, wonach die Jägerinnen und Jäger erklären, dass bereits im Vorfeld der Beantragung des darauffolgenden nächsten Jagdscheins die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Barnim durchgeführt werden kann. Die Einverständniserklärung ist selbstverständlich freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Vorab bereits vielen Dank für die Weiterleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Robert Krampitz
Sachbearbeiter Untere Jagd- und Fischereibehörde
Ordnungsamt
Öffentliche Ordnung
Landkreis Barnim
Am Markt 1
D-16225 Eberswalde
Telefon: 03334 214 1424
Telefax: 03334 214 2424
Jagdbehoerde@kvbarnim.de
„Anmerkung des Vorstandes“:
LIEBE WEIDGENOSSINNEN UND WEIDGENOSSEN; BITTE UNTERSTÜTZ ÄLTERE WEIDGENOSSEN IN EUREM PRIVATEN UMFELD, WELCHE MÖGLICHERWEISE KEIN E-MAIL-POSTFACH UNTERHALTEN UND/ODER NICHT IN NETZWERKEN UNTERWEGS SIND, AKTIV. WEIST SIE AUF DEN TERMIN (ENDE NOVEMBER) HIN, DRUCKT DAS ANTRAGSFORMULAR AUS UND ÜBERNEHMT DEN RECHTZEITIGEN VERSAND!
Herzliche Grüße und Weidmannsheil
Jörg
Eingetragen von August | Aufrufe: 24
|