Verschiebung der Schonzeit bei Drückjagden
Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,

eine Pressemeldung aus dem Ministerium hat, wie schon so oft, für einige Unklarheit gesorgt. Es stimmt nicht, dass ohne weiteres weiter auf Schalenwild gejagt werden darf.
Nach telefonischer Rücksprache mit Frau Gottwald von der Unteren Jagdbehörde Barnim folgende Information: die Jagdausübungsberechtigten im Barnim haben die Möglichkeit, bei der Unteren Jagdbehörde eine Aufhebung der Schonzeit bis zum 31. Januar für Drückjagden auf Schwarzwild zu beantragen. Achtung: Gruppenabschuss.  Diesem Antrag würde von der Unteren Jagdbehörde stattgegeben werden, wenn der geplante Abschuss von Schalenwild in dem beantragenden Jagdbogen noch nicht erreicht wurde. Das bedeutet nicht, dass Abstauber die gleiche Berechtigung hätten und alle bis zum 31.1 weiter auf alles Schalenwild jagen dürften. Frau Gottwald signalisierte ihre Bereitschaft, gegebenenfalls telefonisch zur Problematik Auskunft zu geben.

Gruß und Weidmannsheil


Kurt Baranczyk

Inzwischen erreichten mich die anhängenden Informationen: 
vom Landesjagdverband Brandenburg e.V. :

vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg:
Fortgesetzte intensive Bejagung des Schwarzwildes als Präventionsmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest (PDF)



Eingetragen von August | Aufrufe: 1374
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