Man hat den Eindruck das in
Brandenburg nicht mehr die Landesbehörden oder die Veterinärämter
sondern der "Landesbetrieb
Forst" die Maßnahmen betreffs der ASP bestimmen. Internetseite des
Forstministerium: Reduzierung der
Schwarzwildbestände unter Verwendung aller Möglichkeiten.
Dazu gehöre auch der Fallenfang.
Dies könne auch das Ministerium anordnen?
Vielleicht bei den
Forstämtern aber nicht bei den
Jagdpächtern. Der überwiegende Teil der Jagdpächter dürfte diese
"Jagdart " wohl ablehnen.
Dazu kommt noch die Frage > wie wird laut Leitfaden des Forstministerium
<
ein Frischling Tierschutzgerecht erschlagen ??
Die PETA hat schon nachgefragt in wie weit hier eine
weidgerechte Tötung überhaupt
möglich ist. Und was sagt des Tierschutzgesetz.
Dazu kommt noch der Erlass aus
Brandenburg die Schonzeit von Bachen vom 1.2. bis 15.8. auszusetzen
und weiterhin eine Forderung des
Landesbetriebs Forst die Zulalssung von Nachtsichtzielgeräte.
Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP
sind sicher notwendig. Aber man hat den Eindruck das hier
andere Interessen aktiv sind. Weder
aus Polen noch aus Tschechien sind bisher weitere Verbreitung der
ASP gemeldet.
Warum soll dann der
Schwarzwildbestand z.B auf Wunsch des Bauernverbandes auf 30%
abgesenkt werden und welche Menge
sind 30% ?
Auch im Interesse der Bevölkerung
sollte man auf sachliche Berichterstattung zurück kehren.
Peter-C.Neigenfind
JV Bernau
Werneuchen / Dobris CZ
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