Neues zur ASP
Am 16. Dezember d.J. fand im Waldcampus der Hochschule für
nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) eine Fachveranstaltung zum Thema
statt. Im Kern ging es um die Notwendigkeit und Möglichkeiten des Betreibens
von Saufängen. Anders als Selbstwahrnehmung und Verlautbarungen aus ÖJV-Kreisen
es glauben machen wollen, war unser Verband zahlreich und interessiert
vertreten.
Niemand kann derzeit auf ein funktionierendes Rezept
verweisen, wie die herannahende ASP wirkungsvoll zu bekämpfen ist. Der Umstand,
dass die Masse der Jägerinnen und Jäger einer Erwerbstätigkeit nachgeht, lässt
befürchten, dass klassische Jagdmethoden nicht ausreichen werden, die
Schwarzwildstrecke noch nennenswert zu steigern. Erschwerend kommt hinzu, dass mancherorts
bereits jetzt der Absatz von Schwarzwild problematisch bis unmöglich ist.
Es ist jetzt nicht die Zeit, nach Ursachen oder gar „Schuld“
für die europaweite Explosion der Schwarzwildbestände zu suchen. Umso
unverständlicher ist, dass der ÖJV gewohnt wortstark und kenntnisschwach wieder
versuchte, sein „Kirr-Märchen“ aufzutischen und nach Oberlehrer-Manier die
Erhöhung der Schwarzwildbestände aus der Ausbringung von Kirrmaterial durch
Hobbyjäger herleitet…
Zum Wesentlichen: Früher oder später kann die Situation eintreten,
dass sich – zumindest vorübergehend - die Einrichtung von Schwarzwildfängen
wieder als Jagdmethode etabliert. Schon jetzt können Jagdausübungsberechtigte
mit Hinweis auf die ASP-Prävention entsprechende Anträge an die Oberste
Jagdbehörde richten. In den vergangenen Jahrzehnten konnten zahlreiche
Fang-Erfahrungen im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten gesammelt werden. Teams,
u.a. um den Eberswalder Wildbiologen Dr. Egbert Gleich sowie den Rostocker Dr.
Hinrich Zoller, haben erfolgreiche Fangmethoden jenseits der Schreckensszenarien
aus den 80er Jahren etabliert und dokumentiert.
Hier einige Hinweise dazu:
Die „zeitgemäße Fallenjagd“ auf Schwarzwild hat viel mit
klassischer Kirrjagd gemeinsam. Zunächst wird ein geeigneter Platz im Revier
ausgewählt, um den Fangkäfig (nicht viel größer als 4 m²) aufzustellen. Die
Sauen werden nun an die regelmäßige Aufnahme von Kirrmaterial (Mais) gewöhnt.
Der Einsatz von Laubholzteer animiert Sauen zusätzlich, auch von weiter her zu
ziehen. Ideal wäre der Einsatz eines Futterautomaten – in Brandenburg bleibt
dieser jedoch verboten und ist derzeit auch nicht genehmigungsfähig. Die
Annahme des (nicht fängischen!) Fanges durch Sauen wird üblicherweise zunächst
durch Beobachtung bzw. per Wildkamera verfolgt. Hat sich eine gewisse
Regelmäßigkeit eingestellt, folgt bei ausreichender Erfolgsaussicht der „Fang-Ansitz“.
Hierzu wird unter gutem Wind ein geeigneter Stand bezogen, von dem aus händisch
(!) per Seilzug im richtigen Augenblick der Fangmechanismus betätigt wird. Am
besten hat sich bewährt, hier Kameratechnik zu installieren, die „Live-Bilder“
sendet. Dies erlaubt unabhängig vom Tageslicht auch auf größere Entfernung in
der Deckung die sichere Beurteilung der Situation direkt am/im Fang. Direkte
Kamerabeobachtung bietet auch die Gelegenheit, ggf. bedenkliche Merkmale am sich
vertraut verhaltenden lebenden Stück festzustellen. Nach dem Herantreten an die
gefangenen und beunruhigten Tiere ist dies nur noch eingeschränkt möglich. Selbstfangende
Systeme sind technisch denkbar, werden aber nicht genehmigt! Hierdurch wird zum
einen eine ungewollte Auslösung ausgeschlossen. Zum anderen wird
sichergestellt, dass zwischen Fang und Tötung nur wenige Augenblicke vergehen. War
der Fang erfolgreich, muss alles Weiter sehr sehr schnell und dennoch besonnen
ablaufen: Die gefangenen Stücken sind sofort und in schneller Folge im Fangkäfig
zu töten. Hierbei werden (anders als bei der regulären Jagd) die ältesten
Stücke zuerst und die jüngsten zuletzt gestreckt. Die Tötung erfolgt mit der
Langwaffe (Laufmündung durch das Fangitter hindurch) mit einem präzise
gezielten Schuss auf das Haupt. Wichtig: Nicht seitlich „hinter den Teller“
sondern frontal mittig kurz über der Linie der Lichter. Dazu lohnt sich ein
Blick auf die Anatomie des Schädels, um eine genaue Vorstellung über die
tatsächliche Lage des Gehirns zu haben.
Es versteht sich von selbst, dass außer dem Schützen keine
weitere Person in der Nähe des Fanges sein darf. Durch die DEVA empfohlen wird
das Kaliber .22 Win Mag, als Vollmantel-Bleigeschoss. Das erscheint zunächst
erstaunlich, hat aber gute Gründe. Da die derzeitigen rechtlichen Regelungen
den Einsatz des Kalibers aus Langwaffen für diesen Zweck nicht zweifelsfrei
zulassen, ist dessen ausnahmsweise Verwendung ebenfalls zu beantragen. Argumente
für „schwache“ Kaliber: Sie sind auf die notwendige Schussentfernung gerade
stark genug, den Schädel sicher zu durchdringen. Die Verwendung eines
Blei-Geschosses stellt sicher, dass das Geschoss beim Auftreffen auf weichen
Boden (etwa bei Fehlschüssen) nicht abprallt. Da die Laufmündung sich bei
Schussabgabe ca. 2 m vom zu tötenden Stück befindet, wird von einem
Auftreffwinkel von ca. 45° ausgegangen – weicher Boden ist bei diesem Winkel als
sicherer Kugelfang anzusehen. Durch das kleine Kaliber ist, die präzise
Trefferlage vorausgesetzt, eine tierschutzgerechte sofortige Tötung
gewährleistet, ohne Wildbret zu entwerten und die Umgegend zu gefährden.
Apropos Wildbret: Anders als beim sonst angestrebten Kammerschuss kann das
Wildbret nicht nach innen ausschweißen, deshalb zur Bewahrung der
Wildbretqualität beim Aufbrechen an die Öffnung der großen Gefäße (Brandandern)
denken. Der Einsatz der Kurzwaffe mit vergleichbarer Auftreffenergie ist aus
zwei Gründen abzulehnen: Der Schuss ist aus zwei/drei Metern Distanz u.U. nicht
ausreichend präzise. Der Schuss aus näherer Distanz (z.B. auch der Einsatz
eines „Abfangkastens“) ist aus Tierschutz-Gesichtspunkten abzulehnen, weil die
Annäherung des Menschen mit erheblichem Stress für die Tiere und somit mit mehr
als vermeidlichen Qualen verbunden wäre. Bitte beachten: Das Schießen mit der
Langwaffe unbedingt vorher auf dem Stand üben. Ob offene Visierung oder
Leuchtpunkt bzw. Glas: Der Treffpunkt wird auf die extrem kurze Distanz mehr
oder weniger stark vom gewohnten Schussbild abweichen (alle sollten den
konstruktionsbedingten Tiefschuss auf Nahdistanz kennen). Bei der notwendigen
Treffpunktlage (mittig, wenig oberhalb der Linie der Lichter) können 5 cm
Abweichung schon zu viel sein. Gefragt ist also ruhiges, besonnenes und
präzises Vorgehen, um den unumgänglichen Vorgang des Tötens für die betroffenen
Tiere blitzschnell abzuschließen. Dies ist nicht zuletzt auch für die zweifellos
gegebene emotionale Belastung des Schützen wichtig. Getrost vergessen sollte
man Videos mit Szenen von sog. Hog-Traps, auf die in diversen Foren hingewiesen
wird. Die dort dargestellten Fallen sind deutlich größer und fangen wesentlich
mehr, z.T. halbdomestizierte Tiere. Meist „turnen“ zu dem noch mehrere Menschen
um die ohnehin verängstigten Tiere herum und erzeugen zusätzliche Panik. Bei
den hier geschilderten kleinen Fängen (s.o.) fangen sich schon aus Platzgründen
vergleichsweise wenige Tiere.
Sollte noch vor Eintreten des Seuchenfalles die Möglichkeit
und Interesse des Einsatzes von Saufängen bestehen, ist hierfür und für die
Anwendung einer kleinen Kugel eine Ausnahmegenehmigung bei der obersten
Jagdbehörde zu beantragen. Der Antragsteller muss Jagdausübungsberechtigter
sein. Der entsprechende Nachweis (Kopie Pachtvertrag) ist dem Antrag
beizufügen. Zu dem sind der geplante Aufstellort (Lageskizze) zu benennen und
das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers (nicht der
Jagdgenossenschaft) vorzulegen. Alles zusammen sollte parallel an die untere
Jagdbehörde versandt werden, da die oberste Jagdbehörde hier Rücksprache halten
wird. Erfahrungen zeigen allerdings, dass auch drei Monate nach Eingang
derartiger Anträge bisher keine Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden…
Klingt kompliziert? Ist es auch.
Weidmannsheil
Jörg Stendel, Vors.
Eingetragen von August | Aufrufe: 2374
|