Erlaubnispflicht für Wechsel- und Austauschläufe

 

Bezugnehmend auf Anfragen teilt uns der Autor mit, dass für Einsteckläufe (Einsteckläufe sind Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können) keine Eintragung in die WBK erforderlich is t. Für den Besitz ist es erforderlich, dass in die WBK eine Waffe eingetragen ist, in die der Einstecklauf eingesetzt werden kann.

 

Die WBK-Pflicht bezieht sich auf

 

·          Austauschläufe (Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.)

·          Wechselläufe (Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.)

·          Wechselsysteme (Wechselsysteme sind Wechselläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.)

 

Sowie für

 

·          Austauschsysteme

        ·          Austauschverschlüsse


weitere Informationen auf der Webseite des Landesjagdverbandes Brandenburg: HIER



Eingetragen von August | Aufrufe: 3802
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