Schreiben wg. Verbot der Jagdausübung bis 5.4.2020


Schreiben an das Ministerium für Landwirtschaft, Verbot der Jagdausübung bis 5.4.2020


Sehr geehrter Herr Schannwell,

 

ihrem Schreiben kann ich nur zustimmen. Allerdings irritiert mich ein Passus

der Staatssekretärin bzw. die Ausführung von Frau Götze.

 

Es heißt dort "Betretungsverbot von Flächen des öffentlichen Raumes"

auch für die Jagdausübung !

 

Bisher war ich der Auffassung das wir die Flächen, mittels Pachtvertrag, von

unseren Landwirten gepachtet haben. Sofern die Landesregierung numehr

den Pächtern die Jagd befristet verbieten will, setzen uns diese eventuellen

Regressforderungen bei Wildschäden aus.

Weiterhin wird auch den Landbesitzern die Verfügung über ihr Eigentum entzogen !!

 

Es wäre daher sicherlich sinnvoll dieses Vorgehen juristisch prüfen zu lassen.

Weitere Fakten aus dem Haus der Obersten Jagdbehörde stehen ebenso noch

im Zwielicht der Jagdgesetze.

 

Peter-C.Neigenfind

Öffentlichkeitsarbeit JV Bernau

Vorsitzender Hegegemeinschaft Niederwild Barnim Süd



Eingetragen von August | Aufrufe: 1309
Zurück zur Übersicht Zurück zur Übersicht