Einsatz halbautom. Langwaffen wieder erlaubt!

Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Barnim

An alle Jagdausübungsberechtigten

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (AZ:39TS28/17) zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 22.03.2017 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hinweise
1. Mit der o.g. Aufhebung erlischt nur die Verpflichtung der Abgabe von Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen.
2. Die Verpflichtung nach § 1 Abs.1 der Schweinepest-Monitoring-Verordnung, verendet aufgefundene Wildschweine bzw. erlegte Wildschweine, die klinische oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, zu melden um eine Probenahme durch das Veterinäramt zu ermöglichen, besteht weiterhin.

Der Landkreis Barnim bedankt sich bei den Jagdausübungsberechtigten für die fleißige Teilnahme am Monitoring.

Eberswalde, 22.06.2017
gez.
Dr. Mielke
Amtstierarzt des Landkreises Barnim


Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt in Kraft

Einsatz von halbautomatischen Langwaffen wieder erlaubt


Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen".


Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.


Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.


DJV

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

   
Dr. Tino Erstling       
Pressereferent/ Leiter Landesjagdschule
Tel: 033205/ 210926
Email: erstling@ljv-brandenburg.de


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