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DJV-Newsletter: Wichtige Meldungen aus dem Oktober

“Ein Wurstbrot reicht aus, um die

Afrikanischen Schweinepest einzuschleppen“

DJV-Interview mit Dr. Sandra Blome zur Afrikanischen Schweinepest

PDF HIER ANSCHAUEN

(Berlin, 5. Oktober 2015) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine
der bedeutendsten Viruserkrankungen beim Schwein; es können sowohl
Haus- als auch Wildschweine an ihr erkranken.

Das ASP-Virus gelangte 2007 nach Georgien und in den Kaukasus und hat sich von dort weiter verbreitet bis nach Ostpolen und ins Baltikum. Besonders junge und geschwächte Tiere sind anfällig für das ASP-Virus. Der DJV fordert in diesem Zusammenhang ein Aussetzen der Gebühren für die
Trichinenbeschau bei Frischlingen in Deutschland.

So wird für Jäger ein Anreiz geschaffen, den Frischlingsabschuss zu erhöhen. Mit Blick auf die Drückjagdsaison ist die Afrikanische Schweinepest ein wichtiges Thema für Jägerinnen und Jäger. Der DJV befragte hierzu Dr. Sandra Blome vom nationalen Referenzlabor für Tierseuchen.

DJV: Wie ist die aktuelle Situation der ASP in Europa und ist ein
Ausbruch in Deutschland zu erwarten?
Blome: In den EU-Mitgliedsstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland
werden seit Beginn 2014 regelmäßig Fälle von Afrikanischer
Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen festgestellt. 
Aufgrund der Nähe der ersten Ausbrüche in diesen Ländern zur weißrussischen Grenze ist davon auszugehen, dass  die Einschleppung
der ASP in die baltischen Staaten und nach Polen von Weißrussland aus
erfolgte. In den betroffenen Regionen gelten Restriktionsmaßnahmen
zur Bekämpfung gemäß EU-Recht. Russland berichtet seit mehreren
Jahren immer wieder von Fällen, die Lage in Weißrussland ist aufgrund
fehlender Daten schwer einzuschätzen. In den letzten Monaten meldete
zudem die Ukraine Fälle von ASP.

DJV: Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland, besonders über
kontaminierte Fleischprodukte, kann nicht ausgeschlossen werden.
Welche Übertragungswege für ASP sind bereits bekannt oder
gelten als wahrscheinlich?
Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über
kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen
Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um
die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu
provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß
(Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion, daher ist Hygiene
bei der Jagd besonders wichtig.
DJV: Welche Symptome sind typisch für ASP und gibt es auch
äußerlich erkennbare Kennzeichen, die den Jäger auf die
Erkrankung des beobachteten Wildschweins hinweisen?
Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren,
aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche,
Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und
Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen)
können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine
verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder
andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die
Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen
und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb
einer Woche.

Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, „blutige“
Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder
flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut
geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum
gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich
dennoch um ASP handelt. Die Erkrankung kann nicht anhand der
Krankheitserscheinungen von der Klassischen Schweinepest (KSP) und
anderen schweren Erkrankungen  unterschieden werden.

DJV: Wie sollte man sich verhalten, wenn ein totes Wildschwein
gefunden wird?
Da es lokale Unterschiede gibt, können hier nur die generellen
Bausteine aufgeführt werden. Diese sind: Information der zuständigen
Veterinärbehörde, wenn Schweinepest als Todesursache nicht
ausgeschlossen werden kann, Absprache der Probennahme und
mögliche Hygienemaßnahmen.
Als Probenmaterial eignen sich besonders Schweiß- und Milzproben,
notfalls Proben von anderen Organen  oder ein Knochen. Sogar in
Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden.
Besondere Vorsicht sollte man bei Gegenständen walten lassen, die
Kontakt zu Schweiß von Schwarzwild hatten. Hierzu gehören unter
anderem Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke.
Außerdem sollte nicht außeracht gelassen werden, dass Trophäen und
Schwarzwildprodukte aus betroffenen Regionen ein Risiko für die
Einschleppung der ASP darstellen können, wenn sie nicht
ordnungsgemäß dekontaminiert worden sind. Gleiches gilt für die
verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände.

DJV: Haben Bund und Länder einen Notfallplan falls die ASP in
Deutschland ausbricht und was muss die Jägerschaft dann
beachten?
Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt in Deutschland die
Schweinepestverordnung vor. Basierend auf den dortigen Regelungen,
wurde ein Notfallplan erstellt, der neben den Maßnahmen beim
Hausschwein auch die Bekämpfung der Wildschweinepest enthält. Vor
dem Hintergrund der aktuellen Seuchenlage werden derzeit die Details
erneut diskutiert. Die Schweinepestverordnung enthält folgende Eckpunkte:
Jeder Verdacht auf Afrikanische Schweinepest wird durch die
zuständige Behörde mittels labordiagnostischer und epidemiologischer
Untersuchungen abgeklärt. Sollte ein Ausbruch amtlich bestätigt
werden, wird um die Abschuss- oder Fundstelle ein sogenannter
„gefährdeter Bezirk“ festgelegt (wie bei der KSP) und durch Schilder
ausgewiesen („Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen –
Gefährdeter Bezirk“). In diesem Bezirk werden auch die Hausschweine
Untersuchungen unterzogen und unterliegen bereits weitreichenden
Restriktionen. Für die Bekämpfung im Schwarzwildbereich können die
Jagdausübungsberechtigten zur Mitwirkung bei den festgelegten
Maßnahmen verpflichtet werden (z.B. verstärkte und konzertierte
Bejagung).

Für den Jagdausübungsberechtigten sind insbesondere folgende Punkte
wichtig:


Im gefährdeten Bezirk ist jedes erlegte Wildschwein durch den
Jagdausübungsberechtigten zu kennzeichnen (Markierung und
Begleitschein) und einer labordiagnostischen Untersuchung
zuzuführen (Details zum Ablauf legen die zuständigen Behörden vor
Ort fest)

Der Tierkörper, der Aufbruch und der Begleitschein sind einer
behördlich festgelegten Wildsammel- oder Annahmestelle
zuzuführen.

Bei Gesellschaftsjagden hat das Aufbrechen der Tiere und die

Sammlung des Aufbruchs zentral zu erfolgen.
Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist der Behörde unter
Angabe des Fundorts anzuzeigen und zu kennzeichnen. Aufbruch
und verendet aufgefundene Tiere werden unschädlich beseitigt.
Gleiches gilt für positiv getestete Wildkörper.

Auch in angrenzenden Gebieten können weitreichende

Untersuchungen angeordnet werden.




Liebe Jägerinnen und Jäger,

nach Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen versucht man nun in Hessen über den Verordnungsweg das Landesjagdgesetz zu ändern. Dabei soll unter anderem der Katalog der jagdbaren Arten extrem gekürzt werden. Dies ist so nicht hinnehmbar. Jetzt sind wir gefordert, um erneut unseren Protest kundzutun: "Hände weg vom Jagdrecht - Keine Aushöhlung durch neue Jagdverordnung!“ heißt die Initiative des LJV-Hessen.

Unterschreiben Sie hier die Protestschrift des LJV-Hessen online:
http://www.ljv-hessen.org/2015/05/20/jagdverordnung-jagdrecht-in-hessen/

Versenden Sie einen Musterbrief:
http://www.hessenjaeger-online.de/haende-weg-vom-jagdrecht

Wichtig ist, dass wir uns frühzeitig und zahlreich zu Wort melden - Den eingeschlagenen Weg werden wir so nicht mitgehen. Unterstützen Sie die Jägerinnen und Jäger in Hessen und schließen Sie sich ihrem Protest an!

Hier geht's zur Meldung: http://bit.ly/1Lgvzzo

In Stuttgart haben Jägerinnen und Jäger eindrucksvoll für ihr Recht demonstriert

Quelle: DJV


DJV und CIC begrüßen UN Resolution gegen Wilderei

Ob in Afrika das Wild erhalten bleibt, hängt stark davon ab, ob es im Wettbewerb mit anderen Landnutzungsformen konkurrenzfähig bleibt. Wer dem Wild in armen Ländern seinen Wert nimmt, verurteilt es zum Untergang. Die Jagd trägt wesentlich dazu bei, die Bekämpfung der Wilderei durch die Naturschutzbehörden zu finanzieren. Daher begrüßen der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC Deutschland) die UN-Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren.

Hier geht's zur Meldung: http://bit.ly/1L7TEsa

Das Verbot einer nachhaltigen Auslandsjagd erschwert den Kampf gegen Wilderei

Quelle: Rolf Roosen


DJV-Interview mit Sjef Heezius: "Die Schäden sind horrend"

Trotz offiziellem Jagdverbot wurden 2014 in den Niederlanden legal 250.000 Gänse erlegt. Die landwirtschaftlichen Schäden lagen dennoch bei einem Rekordwert von 16 Millionen Euro. Um diese zu minimieren, sollen in diesem Jahr zusätzlich etwa 25.000 Gänse vergast werden. Welche Folgen die Niederländische Gänsepolitik für Mensch und Tier hat, beantwortet Sjef Heezius, Regionalmanager und Jurist bei der Königlich Niederländischen Jägervereinigung, im DJV-Interview.

Hier geht's zur Meldung: http://bit.ly/1KyA0V3

Die flugunfähigen Gänse werden eingefangen und nach der Vergasung an Wildhändler weitergegeben

Quelle: Rolfes/DJV


Für die laufende Erntejagd wünschen wir Ihnen viel Waidmannsheil!

Ihr DJV

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