LJVB protestiert gegen geplante Änderung des LJG


Jagdzeitenregelung parlamentarischer Kontrolle entzogen – Rehwild ist kein Schädling

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB)  lehnt den am 13. Februar 2014 ausgegebenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes entschieden ab. Die Kritik des Verbandes richtet sich vor allem gegen die im Entwurf vorgesehene Ermächtigung des „zuständigen Mitglieds der Landesregierung“, Jagdzeiten für Wild abweichend von § 22 Absatz 1 Bundesjagdgesetz verlängern und nach Jagdarten unterscheiden zu dürfen. „Damit werden die tier- und artenschutzrechtlich relevanten Jagdzeitenregelungen der parlamentarischen Kontrolle entzogen“, kritisiert LJVB-Präsident Dr. Wolfgang Bethe.
Die mit der Gesetzesänderung angestrebte Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock intendiert, auf den Bewegungsjagden im Herbst und Winter das Ansprechen (Bestimmen des Tieres nach Alter und Geschlecht) des Rehwildes überflüssig zu machen. So sollen die Streckenzahlen erhöht werden, um die Rentabilität der Forstwirtschaft zu steigern. Brandenburgs Waldfläche beträgt aber lediglich 37%, nur etwa 14% sind Landeswaldfläche. Der vorliegende Gesetzentwurf negiert somit die Gesamtsituation im Land.
Das saubere Ansprechen ist vor allen Dingen notwendig, um Ricke und Kitz (Muttertier und Nachwuchs) zu unterscheiden. Wird die Ricke vor ihrem Kitz erlegt, leidet das Kitz, denn es bedarf zumindest im frühen Herbst noch der Führung durch das Muttertier. Hat der Jäger „in unübersichtlichem Gelände nur sehr kurze Zeit für die Entscheidung zur Schussabgabe“, wie es in der Problemdarstellung des Gesetzentwurfes heißt, verbietet sich ein Schuss. Hieran ändert auch die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock nichts. „Rein ökonomische Interessen dürfen nicht darüber bestimmen, wie wir mit wild lebenden Tieren umgehen. Kein Tier ist ein Schädling – auch das Rehwild nicht“, betont Bethe.

Gesetzentwurf:
Landtag Brandenburg, Drucksache 5/8505,
http://www.parldok.brandenburg.de /parladoku/w5/drs/ab_8500 /8508.pdf



Eingetragen von August | Aufrufe: 2194
Zurück zur Übersicht Zurück zur Übersicht